Schadenanzeige Hundehalter-Haftpflicht (FYI)

(1) Allgemeines

Schadenanzeige Hundehalterhaftpflicht

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

eine rasche und korrekte Regulierung Ihres Schadens ist nur möglich, wenn Sie diese Schadenanzeige sorgfältig und vollständig ausfüllen und umgehend an uns zurückschicken. Bitte beachten sie unbedingt die Schlusserklärungen.

Versicherungsnehmer

Tagsüber zu erreichen unter:

Wer ist Eigentümer der vom Schaden betroffenen Sachen?

Tagsüber zu erreichen unter:

Angaben zum schadenverursachenden Tier

Welcher Ihrer Hunde hat den Schaden verursacht?
Weiteres Bildmaterial kann unter Angabe der Schadennummer an kontakt@for-you-insuranceservices.de gesendet werden
(2) Angaben zum Schaden

Angaben zum Schaden

Sachschaden/Tierschaden

Weiteres Bildmaterial kann unter Angabe der Schadennummer an kontakt@for-you-insuranceservices.de gesendet werden

Personenschaden

Allgemeines

Konto für Entschädigungen

(3) Rechtliches

Rechtliches

Wir weisen Sie darauf hin, dass bewusst unwahre oder lückenhafte Angaben Ihren Versicherungsschutz gefährden können. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Einzelheiten die Mitteilung nach §28 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG)


Lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Mit dem Abschicken dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Weiterbearbeitung in unserer EDV gespeichert werden.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere.*

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Sehr geehrtes Mitglied,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versiche-rungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, indem Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit).

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versiche-rungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie den Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können die Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.